Gesucht werden angehende Spürhunde für die Justiz im Land Niedersachsen. Voraussetzungen: Alter: 10 Monate- max. 3,5 Jahre Wesensveranlagung: freundlich Menschen gegenüber. Extrem hoher Spieltrieb. Rasse grundsätzlich nicht ausschlaggebend. Bereitschaft für eine Probezeit. (notwendig, falls der Hund nicht für die kommenden Aufgaben geeignet ist. Ebenso soll er nicht "Irgendwo hin" weiter verkauft werden.) Geboten wird: Hund wird zum Rauschgiftspürhund ausgebildet. Gute Auslastung durch regelmäßige Einsätze zum Suchen. Ausbildung in der Unterordnung. Ein zugewiesener Hundeführer ohne Wechsel mit Familienanschluss. Tierschutzgerechte Haltung und Ausbildung.
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